Ratingprozess
Der Ablauf des Ratings wurde entsprechend dem übergeordneten Ziel konzipiert, Qualität, Objektivität, Unabhängigkeit sowie Unbefangenheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation stellt sicher, dass ein angemessener und ordnungsgemäßer Verlauf der Analyse in sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht gewährleitet ist.
Ratings werden mindestens einmal pro Jahr durchgeführt. Wenn es im Rahmen des obligatorisch durchgeführten Monitorings zu materiellen Veränderungen der Beurteilungsgrundlage (z. B. Marktgegebenheiten, Institutsspezifika) kommt, werden zeitnah aktualisierte Ratings erstellt. Eine zeitnahe Aktualisierung der Ratings erfolgt auch bei Anpassung der Ratingmethodik.
Ratingdurchführung
Auf der Grundlage des Finanz- und Geschäftsprofils unter Berücksichtigung festgelegter interner Regeln und Verfahren erfolgen Analyse, Einschätzung und Bewertung der Kennzahlen und Kriterien durch den führenden Analysten.
Ein Zweitanalyst aus dem Bereich „Daten & Controlling“ kontrolliert, plausibilisiert und überprüft auf Basis interner Vorgaben und Verfahren der GBB-Rating die Bonitätseinschätzung des führenden Analysten.
Informationsgrundlage für das Rating sind im Wesentlichen der Geschäftsbericht auf Basis des letzten testierten Jahresabschlusses, ein umfangreicher schriftlicher Fragenkatalog sowie Informationen aus dem internen Reporting, wie z. B. Quartals- und Planzahlen. Managementgespräche sind eine weitere bedeutende Informationsgrundlage.
Um Objektivität und Unbefangenheit sicher zu stellen, wendet die GBB-Rating ein Rotationsprinzip an. Im Rahmen der Rotation muss der führende Analyst spätestens nach vier Jahren die Ratingtätigkeit für dasselbe Unternehmen abgeben und kann frühestens nach zwei Jahren das Rating für dieses Unternehmen wieder aufnehmen. Der Zweitanalyst aus dem Bereich „Daten & Controlling“ muss nach spätestens fünf Jahren rotieren und kann ebenfalls frühestens nach zwei Jahren an der Ratingtätigkeit für dieses Unternehmen wieder beteiligt sein.
Der Analyse- und Kontrollprozess ist wie folgt aufgebaut:

Qualitätssicherung
Innerhalb des Kreises der Analysten hat die GBB-Rating Kompetenzträger zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise Geschäftsmodelle, Länder, Rechnungslegungsstandards oder Risikoarten aufgebaut. Diese Kompetenzträger fungieren als fachliche Kontrolle zur weiteren inhaltlichen Qualitätssicherung der Ratingergebnisse.
Das Rating-Komitee als abschließende Instanz überprüft die Empfehlung der Analysten auf Einhaltung der internen Vorgaben sowie Verfahren und trifft die endgültige Entscheidung über die zu vergebende Ratingkategorie. Ihm gehören fachkundige Wirtschaftsprüfer und ein Geschäftsführer der GBB-Rating an. Das Rating-Komitee zieht gegebenenfalls für Beratungen Experten z. B. aus dem Kreis der Ratinganalysten oder der Bereiche „Quantitative Methoden“ bzw. „Daten & Controlling“ hinzu. Das Ratingergebnis wird dem Unternehmen zeitnah nach Bestätigung durch das Rating-Komitee schriftlich mitgeteilt.
Der Gesamtprozess stellt sich im Detail wie folgt dar:

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