PWB-Umstellung auf Expected-Loss-Verfahren (IDW RS BFA 7) –
Unterstützung bei Validierung sowie Verbesserung individueller Risikomodelle
Die Bankenlandschaft steht derzeit vor großen Herausforderungen. Neben den zu befürchtenden Anstiegen von Kreditausfällen bei Wiedereinführung der Insolvenzanmeldungspflicht aufgrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie gerät womöglich eine weitere Entwicklung in den Hintergrund.
Der Anfang dieses Jahres 2020 veröffentlichte IDW RS BFA 7 über Pauschalwertberichtigungen bei Kreditinstituten löst den bisher geltenden BFA 1/1990 für die Bilanzierung von PWB ab. Die bisherige Ermittlung auf Basis von Werten aus der Vergangenheit (incurred loss-Verfahren) wird künftig auf ein zukunftsbezogenes Expected-Loss-Verfahren umgestellt.
Es ist davon auszugehen, dass der neue BFA 7 vielfach zu einem Anstieg der PWB führen wird. Der Effekt aus der Erstanwendung des BFA 7 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen und kann somit die Ertragslage belasten.
Im Rahmen ihrer methodischen und technischen Spezialisierung bietet der Bereich Quantitative Methoden der GBB-Rating Unterstützungsmöglichkeiten zur Umstellung auf das neue Verfahren an. Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung in der Beurteilung von Risikomodellen unterstützt die GBB-Rating ihre Kunden durch die Validierung bzw. Verbesserung der bestehenden Systeme mittels mathematisch-statistischer Auswertungen unter Anwendung moderner machine learning Verfahren. Darüber hinaus sind auch zeitgemäße technische Lösungen möglich, welche externe Schnittstellen integrieren können und jederzeit on demand abrufbar sind. Diese sind lediglich durch eine Schnittstelle mit dem jeweiligen Kernbanksystem verbunden, wodurch der Eingriff in die IT-Infrastruktur und somit der Aufwand für die institutseigene IT-Abteilung marginal ist. Diese Unterstützungsleistungen sind im Rahmen der EU-Rating-Verordnung personell und organisatorisch unabhängig von Ratings, welche die GBB-Rating an ihre Kunden vergibt.
Die Bedeutung einer individuell zugeschnittenen Ausgestaltung der eingesetzten Verfahren steigt durch die ergebniswirksame Berücksichtigung der Verlusteinschätzung zur Bestimmung der Höhe der PWB. Darüber hinaus wirkt sich diese Optimierung auch auf die weiteren Einsatzzwecke wie die Risikotragfähigkeit und Kreditprolongationen aus.
Eine unterstützende Beratung zu sowohl handelsrechtlichen Fragen als auch Fragestellungen zur Ausgestaltung und Prüfung des im Zusammenhang mit BFA 7 einzurichtenden, rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems durch die Wirtschaftsprüfer der PBK Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für das Kreditwesen mbH (PBK) kann in diesem Kontext integriert werden.
Für weitere Informationen sowie ein individuelles Angebot steht Ihnen Herr Michel Bauch (+49 221912897 238, m.bauch@gbb-rating.eu) gern zur Verfügung.